Bei dem geplanten Geflügelmasthof – Betriebserweiterung Xander-Hof – handelt es sich um keine kleinstrukturierte Landwirtschaft im herkömmlichen und ortsüblichen Sinne: Es findet keine landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Flächen statt! Das Futter wird nicht wie in einer herkömmlichen Landwirtschaft erzeugt, sondern muss zur Gänze zugekauft werden. In unseren Augen handelt es sich bei diesem Projekt um einen rein gewerblichen Fleischproduktionsbetrieb!
Die einzige Nachhaltigkeit liegt im Zerstörungscharakter, sowohl was das Landschaftsschutzgebiet als auch den sozialen Frieden im Weiler Wald betrifft.
Der Begriff „landwirtschaftlicher Betrieb“ wird im Bewertungsgesetz Punkt 6 (3) wie folgt definiert: „Die Zucht oder das Halten von Tieren gilt als landwirtschaftlicher Betrieb, wenn zur Tierzucht oder Tierhaltung überwiegend Erzeugnisse verwendet werden, die im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb gewonnen worden sind.“