Bürgerinitiative Wald

Ist eine Geflügelfarm den Anrainern zumutbar?

In unserem jahrelangen Kampf gegen den bestehenden Betrieb in der Weilermitte mit derzeit ca. 3000 Masthühnern und ca. 500 Legehennen in Containern und dessen Erweiterung am Weilerrand geht es um unsere Lebensqualität, unsere Existenz und vor allem um unsere Gesundheit. Die negative Stellungnahme des Umweltreferates der BH Imst wurde auf Gemeinde- und Landesebene ignoriert. Ebenso wurden die medizinischen Einwände des Sprengelarztes und die 13 Stellungnahmen der Weiler-Bewohner gegen die Umwidmung von Landschaftsschutzgebiet für die Errichtung eines Geflügelmastbetriebes nicht berücksichtigt.

Für die Bewohner und Bewohnerinnen bedeutet diese Umwidmung eine zusätzliche Belastung zum bereits bestehenden Geflügelmastbetrieb in der Weilermitte mit ca. 3500 Stück Geflügel. Die Frage der Ortsüblichkeit und der Zumutbarkeit wurde sowohl von Gemeinde als auch von der Aufsichtsbehörde des Landes nicht (ausreichend) behandelt. Ebenso wurde ignoriert, dass mehrere Betriebe ihre Einkommen als Zimmervermieter verlieren werden und bereits verloren haben.

Ist ein Mastbetrieb in dieser Größenordnung in unmittelbarer Nähe zu Anrainern mit zwei Standorten im gleichen Weiler ortsüblich und den Menschen zumutbar? Der Gestank ist seit Jahren unerträglich und es ist medizinisch belegt, dass die Zahl der Atemwegserkrankungen in der Nähe eines Geflügelmastbetriebes prozentuell ansteigt. Es besteht insbesondere eine akute und verstärkte Gefahr für ältere Menschen und Kleinkinder. Aus unserer Sicht war und ist die Gemeinde in dieser Causa überfordert und die Aufsichtsbehörde im Land (Abteilung Raumordnung) ihrer Aufgabe einer genauen Untersuchung der Sachlage sowie der zahlreichen Einwände im Widmungsverfahren nicht nachgekommen.

Besonderes Detail am Rande: Der Unternehmer wohnt selbst nicht am Hof und im Weiler. Er betreibt keine Urproduktion. Das Futter und die Einstreu für die Tiere werden ausschließlich angekarrt. Ist das mit einem Biosiegel für einen „landwirtschaftlichen Betrieb“ vereinbar? Handelt es sich hier nicht um ein Gewerbe, was die Umwidmung als „landwirtschaftliche“ Erweiterung im Landschaftsschutzgebiet (ohne naturschutzrechtliches Bewilligungsverfahren) grundsätzlich in Frage stellt?

Für uns ist das eindeutig ein Gewerbe, das mit maximaler Profitorientierung auf Kosten von Tier, Mensch und  Natur geführt wird.

Bürgerinitiative Wald

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