Bürgerinitiative Wald

Wenn’s juristisch wackelt

Auflagen für geplante Geflügelfarm schwer einzufordern

(ado) Ob ein Bebauungsplan wirklich als Heilsbringer in der Auseinandersetzung rund um das geplante Bauprojekt im Obsteiger Weiler Wald eingesetzt werden kann, wie sich das mancher Gemeinderat wünscht, ist fraglich. Denn zum Beispiel ist eine Reglementierung der Stückzahl einerseits von Seiten der Raumordnung nicht eingeplant, andererseits wäre auch die Vorschreibung mittels Privatrechtsvertrag alles andere als einfach einzufordern.

Darüber, dass die geplante Geflügelfarm von Betreiber Alexander Schaber den Bewohnern des betroffenen Weilers Wald mehr als nur Kopfzerbrechen bereitet, hat die RUNDSCHAU schon mehrmals berichtet. Auch darüber, dass mancher Gemeinderat vor dem Mehrheitsbeschluss des Dorfparlaments für die Umwidmung des Grundstücks im Landschaftsschutzgebiet den später notwendig werdenden Bebauungsplan als geeignetes Mittel sieht, auf das Projekt noch Einfluss zu nehmen. Doch wie könnte das de facto aussehen? Zumindest bei den zuständigen Behörden am Land nimmt man diesbezüglich den Gemeinderäten den Wind aus den Segeln: So werde der Bebauungsplan dem Land nur zur Verordnungsprüfung vorgelegt und dabei nur hinsichtlich raumordnungsrelevanter Themen geprüft. Ob der restliche Inhalt juristisch Sinn ergebe, werde hingegen nicht geprüft, erklärt man am Land auf Anfrage der RUNDSCHAU.

REGLEMENTIERUNG?
Über die geplante Geflügelanzahl des Geflügelhofs gibt indes das eingereichte Betriebskonzept von Alexander Schaber klare Auskunft: Als voraussichtliche betriebliche Entwicklung 13./14. Jänner 2021 in den nächsten fünf bis zehn Jahren nennt er die Bio-Produktion von 10000 Stück Hendl, 1800 Stück Puten, 10000 Stück Enten sowie 500 Perlhühnern jeweils pro Jahr und kündigt außerdem an, seinen derzeitigen Standort im Stubaital auflösen zu wollen. Auf eine Höchstzahl an Geflügel am geplanten Standort Wald wolle er sich nicht festlegen, gab er der RUNDSCHAU bereits Auskunft. Man habe sich im Gemeinderat zwar geeinigt, dem Betreiber gewisse Auflagen vorzuschreiben – wie die vorherige Sanierung seiner bisherigen Hofstelle in Wald -, aber ob diese bei Nichteinhaltung einklagbar wären, sei fraglich, warnt Vize-Bürgermeister Alexander Egger: ,, Wir können schon gewisse Auflagen reingeben, aber wenn er sich nicht von sich aus dran hält, zählen die gar nichts. Das ist alles juristisch wackelig, wie mir drei Juristen unabhängig voneinander bestätigt haben.“ Ob man – wie vom Land als Möglichkeit genannt – einen Privatrechtsvertrag aufsetzen wird, will weder Bürgermeister Hermann Föger noch Raumplaner Erich Ortner kommentieren. Inzwischen ist die Frist abgelaufen, in der insgesamt elf Stellungnahmen zur Umwidmung abgegeben wurden. Zu diesen wird Ortner nun Stellung beziehen und erst dann kann die Umwidmung erneut beschlossen und dem Land zur Überprüfung geschickt werden. Erst dann, wird das Thema Bebauungsplan oder Privatrechtsvertrag wohl auch inhaltlich diskutiert werden.

Ob der Bebauungsplan wirklich ein Instrument ist, dem Projekt Hühnerfarm „weilerverträgliche Rahmenbedingungen“ vorzugeben, ist mehr als fraglich.

Rundschau | Ausgabe Imst | Nr.2, 44. Jahrgang | 13./14. Jänner 2021

© Rundschau/Agnes Dorn 2021

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